Übrigens
Bei mehr als 10 Exporten monatlich empfehlen wir Ihnen, den Status "ZA = Zugelassener Ausführer" bei Ihrem Hauptzollamt zu beantragen.
Gegenüber dem Normalverfahren bietet der Status "Zugelassener Ausführer" erhebliche Vorteile:
- Unabhängigkeit von den Zoll - Öffnungszeiten, d.h. Ihre Ausfuhren werden rund um die Uhr bearbeitet.
- Überlassung Ihrer Exportwaren im Rahmen Ihrer Bewilligung i.d.R. innerhalb weniger Minuten
- Gestellung außerhalb des Zoll-Amtsplatzes an Ihren bewilligten Verladeorten
Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich. Bitte beachten Sie, dass die Hauptzollämter z.Zt. wegen der hohen Anzahl der Antragsteller überlastet sind. Je eher Sie Ihren Antrag stellen, desto früher können Sie die Bewilligungsvorteile nutzen.