Was ist AES EXPORT?

Exporteure mussten bis zum 30.06.2009 für ihre Exportgüter "Ausfuhranmeldungen" beim Zollamt abgeben um

  • dem Zollamt die Ausfuhrüberwachung zu ermöglichen,
  • statistisch wichtige Daten zu liefern und
  • um die Umsatzsteuerfreiheit beweisen zu können.

Das erfolgte in Papierform mittels eines auszufüllenden "Einheitspapieres/ AE", in welchem die zu exportierende Ware näher beschrieben werden musste.

Das gilt jetzt nicht mehr.
Jetzt, ab dem 1. Juli 2009 werden "Ausfuhranmeldungen" in Papierform von keinem Zollamt mehr akzeptiert. Dann müssen alle anmeldepflichtigen Exporte elektronisch über das AES-Verfahren (Automated Export System), d.h. über eine speziell zertifizierte Software an das Zollamt gemeldet werden.

Dieses neue Verfahren wird schon seit September 2006 von immer mehr Exporteuren genutzt, bevor es seit Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben wurde.

Wir, die IMPORT - PARTNER Int. Zollspedition GmbH, melden schon seit 2006 für unsere Kunden alle Exportsendungen über das elektronische AES-Verfahren an. Schnell, unbürokratisch und kostengünstig, ohne dass unsere Kunden teure Investitionen in Hard- und Software und Schulungen ihrer Mitarbeiter investieren müssen.

Bevor Sie eine Investitionsentscheidung fällen, sprechen Sie einfach mit uns! Wir sind seit vielen Jahren Spezialisten in allen Zollfragen und helfen auch Ihnen gerne und kompetent über alle Zollhürden hinweg.

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