AES - Das elektronische Ausfuhrverfahren
Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens hat sich geändert. Das bisherige papiergestützte Ausfuhrverfahren auf dem Einheitspapier wurde durch die elektronische Ausfuhranmeldung (AES-Anmeldung) vollständig ersetzt.
Seit dem 1. August 2006 wird die elektronische ATLAS-Ausfuhr bereits sehr erfolgreich genutzt. Mit der endgültigen Abschaffung der schriftlichen Ausfuhrabfertigung seit dem 1. Juli 2009 wird die elektronische ATLAS-Ausfuhr verbindlich vorgeschrieben.
Die bisherigen Ausfuhranmeldungen auf dem Einheitspapier werden jetzt von keinem Zollamt mehr angenommen.
Die elektronische ATLAS - Ausfuhr erleichtert Ausfuhren
- im 2-stufigen Normalverfahren für Warenwerte ab 3000,- EUR
- 1-stufige Vereinfachungen für Kleinsendungen (Warenwerte zwischen EUR 1000,- und EUR 3000,-) bei der Ausgangszollstelle
- mit unvollständiger Ausfuhranmeldung ( bisher Einheitspapier 0761 )
- mit Abwicklung des Anschreibeverfahrens ( zugel. Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung des Hauptzollamtes (HZA)
AES - Sofortstart! Fordern Sie hier Informationen an.