Änderungen zum bisherigen Verfahren
Mit der Umstellung auf das elektronische ATLAS - Ausfuhrverfahren erfoltgen wesentliche Änderungen, die durch das novellierte EG-Zollrecht umgesetzt werden müssen.

Das Einheitspapier entfällt. Das bisherige Exemplar Nr. 3 (gelbe Durchschrift) wird durch das neue Ausfuhr-Begleit-Dokument ( ABD ) ersetzt. Das ABD enthält eine 18-stellige Movement-Reference-Number (MRN) und einen Barcode = Balkenstrichcode (Code-128). Das ABD muss die Ware nicht begleiten, jedoch vor Verlassen der Ware aus dem EU-Zollgebiet der Ausgangszollstelle vorgelegt werden. Der Exporteur muss die mutmaßliche Ausgangszollstelle möglichst im Voraus bestimmen, auch wenn ein Wechsel durch eine elektronische Umleitung noch möglich ist.

Ein Ausfuhrnachweis wird bei der elektronischen Ausfuhranmeldung im 2-stufigen Normalverfahren nicht mehr von der Ausgangszollstelle am Grenzübergang erteilt, sondern von der zuständigen Ausfuhrzollstelle im Binnenland, wenn der Warenausgang über eine deutsche Zollstelle stattgefunden hat.

AES stellt höhere Anforderungen an die Qualität und Menge an Informationen, die zur Eröffnung eines AES Vorganges notwendig sind. Eine Liste der benötigten Informationen im Vergleich zur "alten" AE erhalten Sie mit weiteren Infos per E-Mail aus unserem Hause.
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